Bildgebende Verfahren wie Röntgen und Ultraschall sind sowohl in der Schmerzdiagnostik als auch in der interventionellen Schmerztherapie ein wichtiger und unverzichtbarer medizinischer Standard.
Die anatomischen Bezugspunkte, auch Landmarks genannt, waren bis zur Einführung von Röntgen und Ultraschall die einzige Möglichkeit, interventionelle Schmerztherapieverfahren durchzuführen. Präzision und Sicherheit, aber auch deren differenzierte Durchführung, wurden durch diese bildgebenden Verfahren erheblich gesteigert. Einige interventionelle Schmerztherapieverfahren konnten auf diese Weise erst ein- und durchgeführt werden.
Aufgrund der medizintechnischen Entwicklung stand zunächst das Röntgen mit C-Bogen- oder CT-gesteuerten Schmerztherapieverfahren im Mittelpunkt.
Mit zunehmender Entwicklung von leistungsfähigen Ultraschallgeräten waren aufgrund der hohen Auflösung auch ultraschallsondengesteuerte Schmerztherapieverfahren möglich.
Hierbei ist zu beachten, dass sich Röntgen und Ultraschall ebenso wie in der Diagnostik wechselseitig ergänzen aber nicht ersetzen.
Jedes dieser bildgebenden Verfahren hat seine Vor- und Nachteile in der jeweiligen schmerztherapeutischen Anwendung.
Röntgen-C-Bogen und CT werden überwiegend für interventionelle Schmerztherapieverfahren an der Wirbelsäule und den Gelenken genutzt, um die Sicht durch die natürliche Knochenbarriere, insbesondere unter Einsatz eines Kontrastmittels,
zu ermöglichen und Fehllagen bei der Injektion zu vermeiden.
Der Ultraschall ist das Verfahren der Wahl bei der interventionellen Schmerztherapie im Weichteilgewebe wie u.a. bei der perineuralen Injektion von Nerven. Durch die Möglichkeit
der Kontrolle des Injektionsflusses in Echtzeit lassen sich analog zum C-Bogen (mit Kontrastmittel) Fehllagen in Blutgefässen vermeiden. Der Einsatz des Ultraschalls zur interventionellen Schmerztherapie an der Wirbelsäule und in den Gelenken ist wegen der knochenbedingten Schallauslöschung nur begrenzt möglich.
Obwohl der Ultraschall keine Strahlenbelastung verursacht, ist die Strahlenbelastung einer C-Bogen-gesteuerten interventionellen Schmerztherapie bei bestehender Indikation und fachgerechter Durchführung als gering einzustufen.
Nach erfolgter eingehender und medizinisch notwendiger klinischer, bildgebender und ggf. labortechnischer Diagnostik bespreche ich in meiner Praxis die medizinisch mögliche und sinnvolle Vorgehensweise. Die Vorbereitung und Durchführung eines interventionellen Schmerztherapieverfahrens erfolgt in Absprache mit meinen Patienten erst dann, wenn andere Therapien bereits ohne Erfolg durchgeführt wurden oder aus meiner Sicht nicht erfolgversprechend sind.